Dieser Ratgeber ist für Betriebe, die Pflaster- und Plattenarbeiten ausführen und anbieten. Er erklärt den Aufbau der Norm und was du daraus für Angebot und Abrechnung brauchst. Die Norm selbst ersetzt er nicht. Die technischen Anforderungen und Toleranzen stehen nur im Normtext, den du bei DIN Media kaufst.
Was die DIN 18318 regelt
Die DIN 18318 gehört zur VOB Teil C. Teil C enthält die Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen, kurz ATV. Jede ATV gilt für ein Gewerk. Die DIN 18318 gilt für das Befestigen von Flächen mit Pflastersteinen und Platten. Dazu gehören auch Entwässerungsrinnen aus Pflastersteinen und Platten sowie Einfassungen.
Die Norm gilt für Pflaster und Platten auf drei Arten von Unterlagen. Das sind Tragschichten ohne Bindemittel nach DIN 18315 und Tragschichten aus Dränbeton nach DIN 18316. Dazu kommen wasserdurchlässige Asphalttragschichten nach DIN 18317. Die aktuelle Ausgabe stammt vom September 2019 und hat die Ausgabe von 2016 ersetzt (DIN Media).
Der Aufbau in sechs Abschnitten
Die DIN 18318 hat denselben Aufbau wie alle ATV. Abschnitt 0 enthält Hinweise für das Aufstellen der Leistungsbeschreibung. Er richtet sich an den Planer, der das Leistungsverzeichnis schreibt, und wird nicht Teil des Vertrags. Abschnitt 1 beschreibt den Geltungsbereich.
Abschnitt 2 regelt Stoffe und Bauteile, Abschnitt 3 die Ausführung. Für dich als Ausführenden sind die Abschnitte 4 und 5 entscheidend. Abschnitt 4 trennt Nebenleistungen von Besonderen Leistungen. Abschnitt 5 legt fest, wie du abrechnest.
Nebenleistungen und Besondere Leistungen
Nebenleistungen gehören auch ohne Erwähnung im Vertrag zur Leistung. Du bekommst sie nicht extra bezahlt, sie stecken im Einheitspreis. Besondere Leistungen gehören nur dann zur Leistung, wenn die Leistungsbeschreibung sie ausdrücklich nennt (DIN 18299, Abschnitte 4.1 und 4.2).
Für dein Angebot heißt das: Lies Abschnitt 4 der DIN 18318, bevor du kalkulierst. Was dort als Nebenleistung steht, rechnest du in den Einheitspreis ein. Was als Besondere Leistung steht und im LV fehlt, bietest du als Nachtrag an. Vereinbare den Nachtrag schriftlich, bevor du ihn ausführst.
Abrechnung nach Abschnitt 5
Abschnitt 5 legt fest, wie du Flächen, Längen und Stückzahlen ermittelst und welche Aussparungen du übermessen darfst. Daraus folgt, wie dein Aufmaß aussehen muss. Prüf vor der ersten Rechnung, ob dein Aufmaß zu diesen Regeln passt. Stimmen die Regeln im LV nicht mit Abschnitt 5 überein, gilt das LV. Frag im Zweifel beim Auftraggeber nach.
Für das Aufmaß selbst nutzt du die Aufmaß-Vorlage. Trag dort pro Position ein, wie du gemessen hast. So kann der Prüfer dein Aufmaß nachvollziehen.
Zwei Beispiele aus dem Betrieb
Du pflasterst einen Parkplatz für einen Supermarkt nach VOB. Im LV fehlt eine Position für das Anpassen an vorhandene Schächte. Du schaust in Abschnitt 4 der DIN 18318, ob das Anpassen dort als Besondere Leistung steht. Steht es dort, meldest du den Nachtrag, bevor du anfängst.
Eine Gemeinde beauftragt dich mit einem Gehweg mit Einfassung. In der Fläche liegen Baumscheiben und Laternenmasten. Vor dem Aufmaß liest du Abschnitt 5 und prüfst, welche Aussparungen du übermessen darfst. Dein Aufmaß zeigt Länge und Breite je Abschnitt und die Aussparungen getrennt. Der Prüfer der Gemeinde kann jede Zahl nachrechnen.
Wo du die Norm bekommst
Die DIN 18318 kaufst du bei DIN Media, einzeln oder als Teil der VOB-Gesamtausgabe. Viele Betriebe nutzen die VOB-Ausgabe, weil sie alle ATV des eigenen Gewerks enthält. Im GaLaBau gehören dazu auch die DIN 18320 für Landschaftsbauarbeiten und die Normen der Vegetationstechnik wie die DIN 18915.
