Dieser Ratgeber ist für Betriebe, die Vegetationsflächen anlegen und dafür Boden abtragen, lagern und wieder einbauen. Er zeigt, welche Themen die Norm abdeckt und wo sie dir im Alltag begegnet. Die technischen Anforderungen stehen im Normtext. Den kaufst du bei DIN Media.
Was die DIN 18915 regelt
Die DIN 18915 trägt den Titel „Vegetationstechnik im Landschaftsbau: Bodenarbeiten“. Sie legt Anforderungen an Bodenarbeiten für vegetationstechnische Zwecke fest. Sie richtet sich an Planer, Landschaftsbaubetriebe und Auftraggeber. Die aktuelle Ausgabe stammt vom Juni 2018 und hat die Ausgabe von 2002 ersetzt (DIN Media).
Die Norm behandelt Oberboden, Unterboden und Vegetationstragschichten. Dazu kommen Bodenuntersuchungen und Bodeneigenschaften, die Bearbeitbarkeit und Befahrbarkeit von Böden, Abtrag, Transport und Lagerung, Bodenverbesserung und Zwischenbegrünung. Neu in der Ausgabe 2018 sind ein Abschnitt zum Bodenschutz und Abschnitte zum Bodengefüge und zur Rekultivierung (DIN Media).
Abgrenzung zu DIN 18300 und DIN 18320
Die DIN 18300 und die DIN 18320 gehören zur VOB Teil C. Beide liegen in der Ausgabe 2019-09 vor (DIN Media). Die DIN 18300 gilt für Erdarbeiten. Gemeint sind das Lösen, Laden, Fördern, Einbauen und Verdichten von Boden, Fels und sonstigen Stoffen.
Die DIN 18320 gilt für Landschaftsbauarbeiten. Ihr Anwendungsbereich nennt unter anderem Oberbodenarbeiten und vegetationstechnische Bau-, Pflege- und Instandhaltungsarbeiten. Dazu kommen Schutzmaßnahmen für Bäume, Pflanzenbestände und Vegetationsflächen (DIN Media). Im VOB-Vertrag regeln diese ATV Ausführung, Nebenleistungen und Abrechnung. Die DIN 18915 ziehst du heran, wenn das Leistungsverzeichnis auf sie verweist.
Warum der Boden über die Pflanzung entscheidet
Du kannst die besten Pflanzen setzen. Wächst der Boden darunter dicht, weil ein Radlader bei Nässe darübergefahren ist, kümmern sie. Den Schaden siehst du oft erst im zweiten Jahr. Dann steht die Frage im Raum, wer ihn verursacht hat.
Die DIN 18915 gibt dir dafür eine Grundlage. Sie beschreibt, wann du Boden bearbeiten und befahren darfst und wie du ihn lagerst. Hältst du dich daran und dokumentierst es, kannst du später zeigen, dass du fachgerecht gearbeitet hast.
Oberboden und Bodenschutz im Gesetz
Für Oberboden gelten auch Pflichten außerhalb deines Vertrags. Nach § 202 BauGB hältst du abgetragenen Mutterboden in nutzbarem Zustand. Du schützt ihn vor Vernichtung oder Vergeudung. Das Bundes-Bodenschutzgesetz verlangt in § 4 Abs. 1, schädliche Bodenveränderungen zu verhindern. Die Pflicht trifft jeden, der auf den Boden einwirkt.
Die Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung von 2021 wird konkreter. Bringst du Material auf oder in die durchwurzelbare Bodenschicht ein, vermeidest oder verminderst du Verdichtungen und Vernässungen. Das gilt auch beim Um- und Zwischenlagern. Dabei beachtest du die Anforderungen der DIN 19639, der DIN 19731 und der DIN 18915 (§ 6 Abs. 9 BBodSchV). Die Behörde kann Nachweise dazu verlangen (§ 6 Abs. 12 BBodSchV).
Bei mehr als 500 Kubikmetern gilt eine Anzeigepflicht (§ 6 Abs. 8 BBodSchV). Die Anzeige geht mindestens zwei Wochen vorher an die Behörde. Die Länder können davon abweichen. Klär mit dem Auftraggeber, wer die Anzeige übernimmt. Bei Vorhaben über 3.000 Quadratmeter kann die Behörde eine bodenkundliche Baubegleitung nach DIN 19639 verlangen (§ 4 Abs. 5 BBodSchV).
Die Ersatzbaustoffverordnung regelt den Einbau mineralischer Ersatzbaustoffe in technische Bauwerke. Für die Verwendung auf oder in einer durchwurzelbaren Bodenschicht gilt sie nicht (§ 1 Abs. 2 ErsatzbaustoffV). Dort bleibt es bei der BBodSchV.
Was das für Angebot und Baustelle heißt
Lies vor dem Angebot, was das Leistungsverzeichnis zum Boden sagt. Steht dort, dass du Oberboden abtragen, seitlich lagern und wieder einbauen sollst? Dann kalkulierst du Fläche für die Miete, Zeit für die Zwischenbegrünung und den Wiedereinbau. Fehlt eine Bodenuntersuchung, frag beim Auftraggeber nach, bevor du einen Bodenverbesserer anbietest.
Auf der Baustelle zählt das Wetter. Ist der Boden zu nass, wartest du oder arbeitest auf Baggermatten. Trag die Gründe im Bautagebuch ein, zusammen mit dem Wetter. So belegst du später Stillstand und Verzögerung.
Das Landesamt in Schleswig-Holstein rät Baufirmen, Oberboden, Unterboden und Untergrund getrennt aufzunehmen und zu lagern. Beim Wiedereinbau kommt zuerst der Untergrund, dann der Unterboden, zuletzt der Oberboden. Die Mieten schüttest du locker und trocken auf und befährst sie nicht (LLUR, Merkblatt für Baufirmen).
Nebenleistungen und Besondere Leistungen
Die ATV der VOB Teil C sind gleich aufgebaut. Abschnitt 4 trennt Nebenleistungen von Besonderen Leistungen, Abschnitt 5 regelt die Abrechnung. Nebenleistungen stecken im Einheitspreis, auch ohne Erwähnung im Vertrag. Besondere Leistungen gehören nur zur Leistung, wenn die Leistungsbeschreibung sie nennt (DIN 18299, Abschnitte 4.1 und 4.2).
Die DIN 18915 ist keine ATV. Für Vergütung und Aufmaß schaust du deshalb in die ATV, die dein Vertrag einbezieht, bei Oberbodenarbeiten die DIN 18320. Fehlt im LV eine Zwischenbegrünung, prüfst du dort Abschnitt 4. Steht sie als Besondere Leistung drin, bietest du sie als Nachtrag an.
Drei Beispiele aus dem Betrieb
Du legst die Außenanlage eines Neubaus an. Der Rohbauer hat den Oberboden mit dem Bauschutt vermischt auf einen Haufen geschoben. Du dokumentierst den Zustand mit Fotos und Datum, bevor du anfängst. Dann sprichst du mit dem Auftraggeber über Austausch oder Aufbereitung, statt den Boden ohne Absprache einzubauen.
Bei einer Rasenfläche für eine Schule regnet es eine Woche lang. Der Bauleiter drängt auf Termin. Du schreibst ins Bautagebuch, dass der Boden nicht befahrbar war, und machst Fotos. Als der Rasen im Frühjahr gut steht, fragt keiner mehr. Wäre er nicht gekommen, hättest du deine Begründung schwarz auf weiß.
Dein Vorarbeiter Tim soll in einer Wohnanlage Oberboden aus einer Miete einbauen. Er findet darin Ziegelreste und Folienfetzen. Tim stoppt, macht Fotos und ruft dich an. Du meldest den Befund dem Auftraggeber schriftlich. Material für die durchwurzelbare Bodenschicht muss nach § 6 Abs. 5 BBodSchV vorher untersucht sein. Ausnahmen regelt die Verordnung selbst.
Die Normen der Vegetationstechnik
Die DIN 18915 gehört zu einer Reihe. Daneben stehen die DIN 18916 für Pflanzen und Pflanzarbeiten und die DIN 18917 für Rasen und Saatarbeiten. Für Leistungen nach VOB gilt zusätzlich die DIN 18320 für Landschaftsbauarbeiten. Ratgeber zu diesen Normen folgen auf dieser Seite.
Bodenarbeiten in Galasuite
In Galasuite soll das Bautagebuch am Auftrag hängen. Wetter, Fotos und Gründe für einen Stillstand trägst du dort direkt von der Baustelle ein. Den Start erfährst du über den Newsletter.
